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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen JONOVA GmbH

 

§ 1 Ausschließliche Geltung

Für alle mit JONOVA abgeschlossenen Verträge gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Bestellers, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen oder zu Lasten von JONOVA von einer gesetzlichen Regelung abweichen, gelten nur, wenn dies durch JONOVA ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

 

§ 2 Vertragsangebote

Alle Angebote von JONOVA sind freibleibend und unverbindlich.

Ausnahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch JONOVA. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

 

§ 3 Preise

Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise ohne der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und Skonti. Es gilt der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis. Bei einer Kostensteigerung zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ist JONOVA berechtigt den Preis entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen.

 

§ 4 Zahlung / Zahlungsverzug

a) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Werden Rechnungen nicht bar bezahlt, gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der volle Rechnungsbetrag auf einem Konto von JONOVA vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller Finanzierungskosten, Einziehungs- und Diskontspesen. Gerät der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, sind offene Rechnungen mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuch zu verzinsen. Für jedes Mahnschreiben hat der Käufer eine Verwaltungsaufwandsentschädigung in Höhe von EUR 5,- zu leisten. Der Käufer hat auch unsere im Zusammenhang mit dem Verzug entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.

b) Sind Teilzahlungen vereinbart,. wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener Zinsen fällig, wenn der Besteller mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist. Die gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn der Besteller seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt ist.

c) Der Besteller darf gegen Forderungen von JONOVA nur mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

Wird dieses wegen eines Mangels ausgeübt, so darf der zurückbehaltene Betrag die Kosten der Mängelbeseitigung nicht wesentlich übersteigen. Der Besteller darf Ansprüche aus dem mit JONOVA abgeschlossenen Verträgen nur mit schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten.

 

§ 5 Lieferung / Lieferverzug / Unmöglichkeit

a) Der Versand der Ware erfolgt stets auf Gefahr des Käufers, und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. JONOVA bestimmt Versandart und -weg und ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, die Sendung auf Kosten des Bestellers zu versichern. Wird der Versand ohne Verschulden von JONOVA unmöglich, geht die Gefahr mit der Bereitstellungsanzeige auf den Besteller über. Erfüllungsort ist in jedem Fall der Sitz von JONOVA. JONOVA ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Liefermöglichkeit von JONOVA bleibt vorbehalten.

b) Liefertermine und -fristen sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, außer wenn etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.

c) Sind Liefertermine oder Lieferfristen nicht schriftlich vereinbart, können Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht vor Ablauf von vier Wochen nach Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist erfolgen.

d) Der Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen Schadens und Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit JONOVA ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen.

 

§ 6 Abnahme / Mängelrüge

Der Besteller hat die gelieferte Ware in jedem Fall entgegenzunehmen und unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen sind unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel / Beschädigungen sind darüber hinaus bei Annahme der Lieferung auf der Empfangsquittung des Frachtführers zu vermerken. Ist der Besteller Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Die Nichtbeanstandung von offensichtlichen Mängeln/ Beschädigungen auf der Empfangsquittung und die verspätete Anzeige von Mängeln schließen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche aus. Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rücknahme erfolgt nur in begründeten Einzelfällen mit ausdrücklicher Genehmigung von JONOVA.

 

§ 7 Gewährleistung / Haftung

a) Die Gewährleistung ist nach Wahl von JONOVA auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, JONOVA hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

b) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers entfallen, wenn er seine Untersuchungs- und Rügepflichten nicht erfüllt hat, wenn der Besteller trotz Aufforderung durch JONOVA nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat und wenn der Vertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Das Recht des Käufers die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, falls Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, bleibt unberührt.

c) Schadensersatzansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Sichtbarwerden des Schadens bzw. Schadenseintritt schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist jede Haftung von JONOVA ausgeschlossen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen (bei Zahlung mit Scheck bis zu deren Einlösung) Eigentum von JONOVA. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder weiterveräußert noch an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

b) JONOVA ist berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt selbst und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geltend zu machen. Der Besteller ermächtigt JONOVA insbesondere zur Wegnahme des Vertragsgegenstandes. Der Besteller trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des Verwertungserlöses.

c) Bei Zugriffen auf den Vertragsgegenstand, hat der Besteller JONOVA unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich vom Eigentumsvorbehalt zugunsten JONOVA hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist JONOVA die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den JONOVA entstandenen Ausfall.

 

§ 9 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. Gerichtstand ist für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten der Sitz von JONOVA, sofern der Käufer Vollkaufmann ist.

 

§ 10 Datenschutz

JONOVA ist berechtigt, Daten über den Besteller für Zwecke der eingegangenen Geschäftsbeziehung zu speichern und entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verwenden bzw. an Dritte zu übermitteln.

 

§ 11 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit

der Schriftform.

 

Stand September 2021